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Politik

30.11.2010 17:51
„Meisterstück filigraner Regulierungswut“
07.03.2014

„Meisterstück filigraner Regulierungswut“

Ausgabe 02 / 2014

Beim Satellitensymposium „Gesundheitsreform 2014 – Wer traut sich an die Sektorengrenze?“ anlässlich des BMC-Jahreskongresses von GSK veranstaltet, wurde mehr als deutlich, dass das Thema der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V vor allem eines ist: langwierig. Und: außerdem ein juristisches. So saß auf dem Vortragspodium auch nur ein einsamer Mediziner neben vier Juristen. Einer davon war Dr. Norbert Lettau, der Unparteiische Vorsitzende des Erweiterten Landesausschusses (ELA) in Hamburg, der über den Stand der Umsetzung des § 116b in der Hansestadt referierte. Sein Fazit, das er einem Aphorismus von Voltaire entlieh: „Am Grunde eines Problems sitzt immer ein Deutscher.“ Und im Fall des § 116b wohl obendrein ein deutscher Jurist.

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08.01.2014

Herausforderungen und Lösungen

Ausgabe 01 / 2014

Die alternde Gesellschaft ist eine der größten Herausforderungen, denen wir uns alle stellen müssen. Ein wichtiges Ziel ist die Entwicklung neuer transnationaler Forschungsstrategien zur Bekämpfung der so genannten Volkskrankheiten.“ Das sagte Prof. Dr. Thomas Klockgether, Direktor für Klinische Forschung am Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) bei der Vortragsveranstaltung „Demografischer Wandel, na und?!“ in Bonn. Zu dieser Veranstaltung hatte das DZNE zusammen mit vfa bio, der Interessengruppe Biotechnologie im Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), eingeladen. Prof. Dr. Ursula Lehr, ehemalige Bundesministerin für Familie und heute Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), erklärte: „Wir brauchen präventive Umweltgestaltung und bürgerschaftliches Engagement.“

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08.01.2014

„Geradezu der Sinn des AMNOG“

Ausgabe 01 / 2014

Das AMNOG war seitens der Politik ursprünglich recht einfach gedacht: Es gibt aufgrund eines vom Pharmaunternehmer zu liefernden Arzneimitteldossiers (das auf die zuvor vom G-BA definierte zweckmäßige Vergleichstherapie replizieren muss) eine Nutzen-Bewertung (die bisher nur das IQWiG macht) und einen G-BA-Beschluss (der die Bewertung aufnehmen kann, aber nicht muss). Danach auf Basis des letzteren (unter Berücksichtigung mehrerer anderer preisrelevanter Komponenten) eine Preisverhandlung zwischen dem in Markt bringenden Pharmaunternehmer (der die Verhandlungen ein bis ein paar mal je nach Pipeline durchzuführen hat) und dem Spitzenverband Bund (der in jeder Verhandlung noch mehr Wissen, Kompetenz und Erfahrung sammelt). Einigen sich Pharmaunternehmen und Spitzenverband Bund nicht, wird die Schiedsstelle angerufen, welche die meist diametral konträren Positionen (wieder unter Berücksichtigung des G-BA-Beschlusses sowie anderer preisrelevanter Komponenten, aber auch Stellungnahmen der Kontrahenten) klären soll. Doch wie wird geschiedst? Irgendwo in der Mitte? Weit gefehlt. Das aber ist beileibe nicht alleine das größte Problem des Preisfindungs-Prozesses, der einige andere Kritik- oder Verbesserungspotenziale bietet – angefangen bei Preisniveaus, die die zweckmäßige Vergleichstherapie vorgibt, die Art der Preisbetrachtung (top down - bottom up) über Mischpreiskalkulationen bis hin zur Problematik der Berücksichtigung (und Referenzierung) der europäischen Vergleichspreise.

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08.01.2014

Transparenz - (noch) nicht bestmöglich

Ausgabe 01 / 2014

Bisher gab es noch nie soviel Transparenz im Gesundheitswesen wie in Zeiten des AMNOG. Alle eingereichten Dossiers (bis auf die geheimzuhaltenen Appendices), IQWiG-Bewertungen, G-BA-Beschlüsse und sogar die Zeitlinien werden online veröffentlicht. Auch werden die schriftlichen Stellungnahmen und die mitstenografierten Wortlaute der mündlichen Anhörungen publiziert. Doch wie können sich die Teilnehmer der mündlichen Anhörung auf die Einlassungen anderer vorbereiten, gehören sie nicht den Mitgliedern des Unterausschuss Arzneimittel an? Gar nicht! Bisher.

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