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market access & health policy

01.12.2010 15:15
"MAHP" ist das offizielle Organ der Deutschen Fachgesellschaft für Market Access e.V (DFGMA).
Qualitätswettbewerb um den Patientennutzen
11.01.2016

Qualitätswettbewerb um den Patientennutzen

Ausgabe 01 / 2016

Anlässlich der Vorstellung des schon 15. Arzneimittelreports, der nun zum fünften Mal in der BARMER GEK Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse erscheint, fordert die – nach der beschlossenen Fusion mit der Deutschen BKK mit dann 9,6 Millionen Versicherten – größte Ersatzkasse Deutschlands, eine Neuordnung der Preisfestsetzung ausgabenstarker Arzneimittel. „Für besonders versorgungsrelevante Arzneimittel sollte es künftig eine Schnellbewertung direkt bei Markteintritt und eine Kosten-Nutzen-Bewertung spätestens nach fünf Jahren geben“, erklärte dazu Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK.

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11.01.2016

Kommentar: Ein Legitimationsdefizit?

Ausgabe 01 / 2016

Seit Bestehen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beziehungsweise seiner Vorgängereinrichtungen wird die Frage seiner demokratischen Legitimation kontrovers diskutiert. Den vorläufigen Höhepunkt dieser Diskussion stellt nunmehr der kürzlich veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.2015 (1 BvR2056/12) dar, der mit Spannung erwartet wurde. Gemeinhin wurde dieses Verfahren dahingehend interpretiert, dass die Frage der demokratischen Legitimation des G-BA abschließend geklärt werden würde. Diese Erwartung hat sich indessen nicht erfüllt, da das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen hat und damit keine abschließende inhaltliche Entscheidung im Hinblick auf die demokratische Legitimation des Bundesausschusses getroffen hat.

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„Ich weiß gar nicht, was das ist“
11.01.2016

„Ich weiß gar nicht, was das ist“

Ausgabe 01 / 2016

Bei seinem Vortrag „Patientenorientierung im Focus der Nutzenbewertung aus Sicht des IQWiG“ sprach Prof. Dr. Jürgen Windeler, der Leiter des IQWiG, bemerkenswert offen über die auch nach fünf Jahren AMNOG immer noch vorhandenen Problemfelder. Zum einen sei sicher, betonte der IQWiG-Chef, dass ein Teil der Arzneimittel, bei denen im AMNOG aufgrund verschiedener Umstände kein Zusatznutzen belegt werden könne, möglicherweise dennoch einen Zusatznutzen hat.

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Mediadaten

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