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market access & health policy

01.12.2010 15:15
"MAHP" ist das offizielle Organ der Deutschen Fachgesellschaft für Market Access e.V (DFGMA).
„Gleichberechtigter Dialog ist nötig“
29.04.2013

„Gleichberechtigter Dialog ist nötig“

Ausgabe 03 / 2013

Welche Erfahrungen wurden bislang aus dem Prozess der frühen Nutzenbewertung gewonnen? Welche Konsequenzen ergeben sich aus den bisher durchgeführten Bewertungsverfahren? Und: Wo zeigen sich nach wie vor kritische Punkte im AMNOG-Prozess? Antworten auf diese Fragen bot das vom Colloquium Pharmaceuticum durchgeführte Seminar „AMNOG-Nutzenbewertung: Praktische Hinweise für Dossiererstellung und Erstattungsbetragsverhandlungen“. Verschiedene Experten gaben Einblicke in den Prozess der frühen Nutzenbewertung und berichteten über ihre praktischen Erfahrungen. Neben vielen praxisrelevanten Hinweisen und Tipps hat das Seminar auch die Erkenntnis gebracht, dass das „lernende System“ AMNOG noch lange nicht ausgelernt hat.

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Initiative für Knochengesundheit
29.04.2013

Initiative für Knochengesundheit

Ausgabe 03 / 2013

Mehr Bewusstsein für Osteoporose zu schaffen sowie einen partnerschaftlichen Dialog zwischen Patientinnen und Ärzten über Möglichkeiten der Vorbeugung und Behandlung anzustoßen – so lauten die Ziele der neu gestarteten Initiative „Gemeinsam für starke Knochen“, die von den beiden Unternehmen Amgen und GlaxoSmithKline ins Leben gerufen wurde. Wie wichtig eine solche Initiative für die Aufklärung ist, lässt sich an Zahlen verdeutlichen. Denn noch immer gehört die Osteoporose zu den am stärksten unterschätzen Krankheiten in Deutschland. Und: Was die medikamentöse Versorgung von Osteoporosepatienten betrifft, ist Deutschland Schlusslicht in Europa.

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Status Quo eines lernenden Systems

Status Quo eines lernenden Systems

Ausgabe 03 / 2013

Seit nunmehr zwei Jahren ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft. Während die Preissteuerung von Arzneimitteln in der Vergangenheit überwiegend generische Präparate und weniger innovative Arzneimittel durch Festbetragsregelungen betraf, stellt das AMNOG Arzneimittelhersteller seit 2011 vor die Aufgabe beim Launch neuer Arzneimittel in Deutschland ein zweistufiges Bewertungs- und Erstattungsverfahren zu durchlaufen. Demzufolge muss ein Hersteller bei der Markteinführung neuer Wirkstoffe sowie bei Indikationserweiterungen für Präparate, die nach dem 01.01.2011 eingeführt wurden, einen Zusatznutzen nachweisen, der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bewertet wird. Auf Basis dieser Bewertung schließen sich im weiteren Verlauf Erstattungsbetragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) an. Produkte, deren Bewertung keinen Zusatznutzen ergab, werden einer Festbetragsgruppe zugeordnet, sofern diese existiert. Einigen sich Hersteller und GKV-SV nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Beschluss des G-BA auf einen Erstattungspreis, entscheidet die Schiedsstelle unter Berücksichtigung der Preise in anderen EU-Ländern in weiteren drei Monaten über den Preis des Arzneimittels.

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Mediadaten

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